Einwandige GFK Tanks müssen alle 5 Jahre - im Wasserschutzgebiete alle 2,5 Jahre - von einem Sachverständigen nach AwSV geprüft und abgenommen werden. Prinzipiell müssen alle neueren Heizöltanks doppelwandig sein oder in einem Auffangraum stehen. Aus diesem Grund unterliegen alte einwandige Tanks erhöhten Prüfanforderungen.
Während der Prüfung wird der Tank entleert, geöffnet und gereinigt
Zuerst wird eine Druckprobe durchgeführt. Dazu wird der Tank mit Stickstoff befüllt und der Druck mittels eines Manometers überwacht. Während der folgenden 30 Minuten darf der Druck im Tank nicht abfallen, da dies auf eine Undichte hinweisen würde.
Nach der Druckprüfung wird eine innere Begehung durchgeführt. Der Sachverständige kontrolliert den Tank innen auf Schäden udn Auffälligkeiten.
Anschließend wird das Heizöl wieder eingefüllt und der Tank verschlossen.
Hinweise auf ein Leck sind Abplatzungen oder Setzrisse in der Abmauerung oder wenn die öldichte Beschichtung Blasen zeigt. Zu einer regelmäßigen Sicht- und Funktionskontrolle gehört die Überprüfung der Dichtheit der Anlage, sowie die Prüfung der Funktionstüchtigkeit der Sicherheitseinrichtungen, wie etwa dem Leckanzeigegerät.
Auch der Betreiber hat Prüfpflichten. Prüfen Sie, ob Ölflecken auf dem Boden oder Rostflecken auf der Anlage zu sehen sind. Prüfen Sie den Heizöltank auf Beschädigungen, Risse udn Verformungen. Auch auf Verunreinigen und Beschädigen des Auffangraums sollte geachtet werden. Ein deutliches Warnzeichen für Undichten ist, wenn es auffällig nach Heizöl riecht.
Beispiele für wesentliche Änderungen an der Tankanlage sind:
Ersetzen von oberirdischen nicht bau- oder typengleichen Tanks
Ersatz der unterirdischen Tanks
Umbau von Ölleitungen von oberirdisch auf unterirdisch
Neuverlegung von Füll- oder Ölleitungen
Erneuern von Auffangraumbeschichtungen und -kunststoffbahnen
Einbau einer Leckschutzauskleidung
Umbau der Ölleitungen von Saug- auf Druckleitung
Neuverlegung einer Ölleitung, wenn der Leitungsquerschnitt verändert wird.
Ersatz von Sicherheitseinrichtungen durch solche mit anderer Wirkweise
Ersetzen oder Nachrüsten von nicht bau- oder typengleichen Befüllsystemen
Bei einwandigen Batterietanks ist eine umschließende Wanne erforderlich, die öldicht ausgeführt sein muss und bei kommunizierenden Batterietanks den gesamten Inhalt der Tankanlage aufnehmen kann.
Eine Ausnahme sind hier Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff – GfK. Der Sachverständige möchte jedoch, da keine zusätzliche Schutzvorrichtung vorhanden ist, von solchen einwandigen GFK Tanks abraten.
Wir beraten Sie grundsätzlich nur persönlich und würden uns über einen Kontakt mit Ihnen sehr freuen.
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