Prüfung Sachverständiger Biogasanlage TRwS 793-1. Wir sind erfahrene und kompetente Sachverständige und Gutachter nach §2 Abs. 33 AwSV für die Prüfung von Biogasanlagen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes WHG und der Verordnung für Anlagen für wassergefährdende Stoffe AwSV.
Wir sind auch von der IHK Regensburg öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger für Biogasanlagen.
Wir führen als Gutachter Biogasanlagen AwSV die Erstprüfung, die wiederkehrende Prüfung und die Prüfung zur Stilllegung von Biogasanlagen nach AwSV und TRwS 793 durch.
Als Sachverständige Biogasanlage AwSV prüfen wir Fermenter, Nachgärer, Reststofflager und Rohrleitungen ihrer Biogasanlage auf Dichtheit nach AwSV, TRwS 793 und WHG.
Als Gutachter und Sachverständiger prüfen wir Biogasanlagen innerhalb und ausserhalb von Hochwassergebieten und Überschwemmungsgebieten nach AwSV und WHG. Gerne stehen wir bei Inbetriebnahme, wiederkehrender Prüfung und Stilllegung von Behältern und Biogasanlagen in der gesamten Bundesrepublik als Sachverständiger zur Seite.
Durch unsere langjährige Erfahrung als Gutachter Biogasanlage und Sachverständige Biogasanlage nach AwSV und WHG können wir Sie auch bei allen Arten von Schäden als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und zugelassene Gutachter nach AwSV umfassend beraten, sowie schnelle und präzise Maßnahmen festlegen, die zur Schadensaufklärung und zur Schadensminimierung bei Austritt von Biomasse oder Gülle beitragen.
Wir sind auch öffentlich bestellte Sachverständige und Gutachter für Schäden an Rohren und Kunststoffe, so dass wir Sie auch im Bereich von Folien, Beschichtungen und Dichtungen im Bereich Biogasanlagen umfassend beraten können.
Unsere besonders spezialisierte gutachterliche Beratungstätigkeit liegt im Bereich der Kunststofftanks. Hier können wir Aussagen zur Alterung und Standfestigkeit treffen, sowie Hinweise zur Restlebensdauer geben
Als Gutachter und Sachverständige bewerten und begutachten wir persönlich alle Schäden an Biogasanlagen und Güllebehältern sowohl technisch, wie auch von ihrer wirtschaftlichen Seite.
Über die gesamte Lebensdauer einer Biogasanlage muss darüber hinaus wiederkehrend überprüft werden, ob biogasgasführende Anlagenteile einschließlich der Anlagen- und Ausrüstungsteile und Rohrleitungsverbindungen technisch dicht sind.
Hier wird in der Regel eine Dichtheitsprüfung der Rohre nach DIN EN 1610 (Freispiegelleitungen) und DIN EN 805 (Druckleitungen) durchgeführt.
Bei den Behältern muss eine Wasserstandprüfung und eine Prüfung der Leckanzeigerohre erfolgen. Auch muss die Beschichtung in einem guten, rissfreien Zustand sein.
Die Dichtheitsprüfung Biogasanlage und der Rohrleitungen nach AwSV und WHG überwachen wir als Sachverständige während der Durchführung, wie von der AwSV gefordert.
Wir beraten Sie grundsätzlich nur persönlich und würden uns über einen Kontakt mit Ihnen sehr freuen.
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