Für Heizöllageranlagen bestehen gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Prüfung durch Sachverständige. Die Prüfpflichten werden seit 2017 in den AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) geregelt. Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist eine Rechtsverordnung der deutschen Bundesregierung zum Schutz der Gewässer aus ortsfesten Anlagen freigesetzten wassergefährdenden Stoffen.
Es sind sowohl einmalige als auch wiederkehrende / regemäßige Prüfungen durch Sachverständige gemäß AwSV vorgeschrieben. Ob und welche Prüfungen erforderlich sind, ist abhängig vom Tankvolumen, sowie dem Standort der Anlage. Hier ist das Kriterium oberirdisch oder unterirdisch, oder auch innerhalb und außerhalb von Wasserschutz- und Hochwassergebieten.
Bei der Prüfung durch Sachverständige unterscheidet man je nach Anlass:
- Überprüfung vor Inbetriebnahme / nach wesentlicher Änderung
- wiederkehrende Überprüfung
- Überprüfung bei Stilllegung
- Überprüfung auf Anordnung der Behörde
- Nachprüfungen.
Ein Sachverständiger muss Heizöltanks vor der Inbetriebnahme abnehmen. Die betrifft alle unterirdischen Erdtanks, sowie alle oberirdischen Tanks mit mehr als 1000 Liter Volumen.
Nach der Inbetriebnahme ist die wiederkehrende Prüfung bei unterirdischen Tanks nach fünf Jahren, innerhalb von Wasserschutz- und Hochwassergebieten nach zweieinhalb Jahren, vorgeschrieben.
Oberirdische Tanks, deren Tankvolumen über 10.000 Liter oder im Wasserschutzgebiet über 1000 Liter beträgt, müssen ebenfalls alle fünf Jahre regelmäßig überprüft werden.
Tankanlagenprüfung gliedern sich in die Ordnungsprüfung und eine technische Prüfung.
Bei der Ordnungsprüfung geht es um das Vorhandensein der erforderlichen Unterlagen der Heizölanlage.
Dies betrifft:
- die Anzeige der Errichtung der Anlage beim Landratsamt oder der Gemeinde, sowie der Bescheid der Wasserbehörde
- die Unterlagen des Tanks zurBauartzulassung bzw. Prüfzeugnisse des Tanks und Bauteile
- die Prüfzeugnisse, Betriebsanweisungen und Einbaubescheinigungen für Sicherheitseinrichtungen wie Grenzwertgeber, Antiheberventil, Lecküberwachung, etc.
- das Protokoll der Druckprüfung der Ölleitung
Dem Betreiber muss nach Arbeiten an Tankanlagen auch die Dokumentationen und Einbaubestätigungen für alle neuen Scherheitseinrichtungen, wie Grenzwertgeber, übergeben werden.
Bei der technischen Prüfung wird festgestellt, ob die Anlage entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und technischen Regeln aufgebaut wurde. Es wird hierbei geprüft, ob nur geeignete und zugelassene Bauteile eingebaut wurden und alle Anforderungen aus den einschlägigen Normen umgesetzt wurden.
Mängel Heizöltanks
Die häufigsten Mängel an Heizöllageranlagen:
Auffangräume:
- Schadhafte Beschichtung des Bodens und der Wände des Auffangraums
- Setzungsrisse, defekter Putz, Ausblühungen im Auffangraum
- unzulässige Rohrdurchführungen im Auffangraum
- unzureichende Abdichtung von Durchführungen
- zu geringes Fassungsvermögen des Auffangraums, da dieser mit Gegenständen verstellt wurde
Mängel an Kunststofftanks:
- Verformungen und Schädigungen durch Alterung- Elefantenfüße
- Beeinträchtigung der Transparenz der durchsichtigen Tanks und damit keine Möglichkeit der visuellen Prüfung des Füllstandes von Heizöl im Tank
Sonstige häufige Mängel:
- Falsch eingestellter oder defekter Grenzwertgeber
- Fehlende Sicherheitseinrichtung gegen Aushebern - fehlendes Antiheberventil
- Falsch eingestellter Grenzwertgeber
- Der Grenzwertgeber befindet sich bei einer Batterietankanlage auf falschem Behälter
- Fehlende Sicherungsschellen an den Steckmuffenverbindungen der Befüllleitung
- Fehlende Entlastungsbögen in Befüll- und Entlüftungsleitung
- Fehlerhaft montierte, undichte Entlüftungsleitung (Abdichtung mit Klebeband)
- Verstopfte Entlüftungsleitung
- Abgeschnittene Entlüftungsleitung, die nicht nach außen führt.
- Rostausblühungen an alten Stahlbatterietanks
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