Sachverständige Prüfung Heizöltank nach AwSV und WHG

Sachverständige AwSV und WHG für besondere Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen / Heizöltanks

Wir sind Gutachter und Sachverständige nach AwSV für Heizöltanks in der Oberpfalz und Niederbayern. Wir prüfen Ihren Heizöltank.

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Prüfung Heizöltank nach AwSV

Von wassergefährdenden Stoffen wie Heizöl, Benzin und Diesel können große Gefahren für Oberflächengewässer und das Grundwasser und somit auch für das Trinkwasser ausgehen. Mit wassergefährdenden Stoffen muss daher so umzugegangen werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer und der Umwelt verhindert wird.

Die wichtigsten Gesetze für wassergefährdende Stoffe sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Diese Gesetze enthalten Anforderungen an Schutzvorkehrungen und den Betrieb von Heizölanlagen.
Ziel ist es immer, ein Auslaufen von Heizöl und anderen wassergefährdenden Stoffen und damit eine Gefährdung für Boden, Grundwasser und Umwelt sicher zu verhindern.

Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die geeignet sind die Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern. Hierzu zählen insbesondere auch Heizöle, Diesel und Benzine.
Wassergefährdende Stoffe werden nach ihrer Wassergefährdung in drei Wassergefährdungsklassen (WGK 1 - 3) eingestuft. Vorgaben zur Einstufung enthält die AwSV.


Anforderungen der Anlagenverordnung (AwSV) für Heizöltanks

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen so errichtet und betrieben werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist. Dieser sog. "Besorgnisgrundsatz" nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) besagt, dass die Anlage so errichtet, betrieben und gewartet werden muss, dass ein Schadensfall nach menschlichem Ermessen auszuschließen ist.
Grundsatzanforderungen sind:

- Dichtheit und Standsicherheit der Anlage.
- Einwandige unterirdische Behälter sind unzulässig.
- Undichtigkeiten müssen schnell und zuverlässig erkennbar sein.
- Austretende Stoffe müssen sicher und dauerhaft zurückgehalten werden (Auffangwanne).
- Auffangräume dürfen keinen Ablauf oder Durchgänge haben.
- Es muss eine Betriebsanweisung der Anlage vorhanden sein.

Prüfung von Heizöltanks durch Sachverständige

Der Betreiber einer Anlage mit wassergefährdenden Stoffen, hat entsprechend der Gesetze ständig die Dichtheit und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen zu überwachen.
Alle unterirdischen Heizölanlagen und alle oberirdischen Anlagen größer als 10.000 Liter sind zusätzlich durch einen Sachverständigen nach AwSV zu überwachen.
Folgende Anlagen sind von einem Sachverständigen nach AwsV zu prüfen:

- alle unterirdischen Anlagen
- alle oberirdische Anlagen für Heizöl größer als 10.000 Liter
- oberirdische Heizölanlagen größer 1.000 Liter bei Inbetriebnahme und nach Stilllegung.
- oberirdische Anlagen größer 1.000 Liter in Überschwemmungs- und Hochwassergebieten.

Zeiträume Prüfungen Heizöltank

- vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung.
- regelmäßig wiederkehrend spätestens fünf Jahre nach der letzten Überprüfung, bei unterirdischer Lagerung in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten spätestens zweieinhalb Jahre nach der letzten Überprüfung.
- wenn die Prüfung wegen der Besorgnis einer Wassergefährdung angeordnet wird.
- bei Stilllegung der Anlage .

Als Gutachter und Sachverständige bewerten und begutachten wir persönlich alle Schäden an Heizöltanks und Rohren sowohl technisch, wie auch von ihrer wirtschaftlichen Seite.

Wir beraten Sie grundsätzlich nur persönlich und würden uns über einen Kontakt mit Ihnen sehr freuen.

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