Stilllegung Heizöltank Gutachter nach AwSV und WHG

Gutachter Stilllegung Heizöltank nach AwSV

Wir sind Gutachter und Sachverständige nach AwSV für Heizöltanks in der Oberpfalz und Niederbayern. Wir prüfen Ihren Heizöltank zur Stilllegung nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Heizöl ist eine wassergefährdende Flüssigkeit. Wenn Heizöltanks nicht ordnungsgemäß stillgelegt werden, können daher erhebliche Gefahren für die Oberflächengewässer, das Grundwasser und damit auch für die Umwelt ausgehen und hohe Sanierungskosten für den Betreiber können entstehen.

Stilllegung Heizöltank nach AwSV

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz dürfen Sie Arbeiten an Heizölanlagen grundsätzlich nur durch Fachbetriebe nach § 62 AwSV ausführen lassen. Deshalb muss, die Errichtung, die Wartung, die Reinigung, sowie die ordnungsgemäße Stilllegung unbedingt von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Lassen Sie sich vor Beginn der Arbeiten die Zulassung zeigen!

Oberirdische Heizölanlagen mit einem Volumen kleiner 1.000 Liter unterliegen nicht der Fachbetriebspflicht. Wir empfehlen dies jedoch ausdrücklich.

Die Fachbetriebe verfügen über geschultes Personal und gewährleisten eine ordnungsgemäße Ausführung der Stilllegung. Die Fachbetriebe entsorgen Ölreste und Ölschlämme aus Ihrem Heizöltank. Es wird daher empfohlen, grundsätzlich nur Fachbetriebe für die Stilllegung zu beauftragen.


Ordnungsgemäße Stillegung Heizöltank nach AwSV

Vor dem Ausbau oder dem Entfernen von Heizöltanks oder wenn Heizöltanks nicht mehr benutzt werden, ist eine ordnungsgemäße Stilllegung durchzuführen.

- Die Tanks und die Rohrleitungen müssen fachgerecht entleert und gereinigt werden.
- Der Tank ist auf Undichtigkeiten zu prüfen.
- Sämtliche Ausrüstungsteile und Befülleinrichtungen müssen demontiert werden.
- Die Rohrleitungen sind abzutrennen und die Anschlüsse zu verschließen.
- Der Tank muss komplett ausgebaut oder gegen weitere Benutzung gesichert werden.

Stilllegungsprüfung Heizöltank durch Sachverständige AwSV

Bei folgenden Anlagen ist bei der Stilllegung eine Stilllegungsprüfung durch einen nach AwSV (Anlagenverordnung) zugelassenen Sachverständigen durchzuführen:

- bei allen unterirdischen Anlagen.
- bei oberirdische Anlagen mit mehr als 10.000 Litern.
- bei oberirdischen Anlagen in Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten mit mehr als 1.000 Litern.
- wenn die Stilllegungsprüfung in einem Bescheid oder in einer Zulassung gefordert wird.

Nur zertifizierte Sachverständige nach AwSV sind zur Heizötankprüfung berechtigt. Sie fertigen einen Prüfbericht für die Behörden.

Als Gutachter und Sachverständige bewerten und begutachten wir persönlich alle Schäden an Heizöltanks und Rohren sowohl technisch, wie auch von ihrer wirtschaftlichen Seite.

Wir beraten Sie grundsätzlich nur persönlich und würden uns über einen Kontakt mit Ihnen sehr freuen.

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