Grenzwertgeber Heizöltanks

Technische Bedingungen Grenzwertgeber Heizöl

Grenzwertgeber Tanks unterirdisch und oberirdisch

Tanks einschließlich Batterietanksysteme von Heizölverbraucheranlagen dürfen nach § 23 AwSV nur mit festen Leitungsanschlüssen unter Verwendung einer Überfüllsicherung befüllt werden. Der Grenzwertgeber ist eine Sicherheitseinrichtung gegen Überfüllen.

Eine Befüllung bis zur Abschaltung durch den Grenzwertgeber bei Erreichen des zulässigen Füllungsgrades ist jedoch unzulässig, sondern der Tankwagenfahrer hat sich vorab über die vorhandene Freimenge in den Tanks zu informieren. Der Grenzwertgeber ist nur eine zusätzliche Sicherheitsvorrichtung ("Gürtel zum Hosenträger").

Der zulässige Füllungsgrand bei oberirdischen Tanks ist 95% der Volumens, bei unterirdischen Tanks 97%.

Grenzwertgeber sind Sensoren am Tank, die mit der Abfüllsicherung eines Straßentankfahrzeuges verbunden sind und bei Erreichen des zulässigen Füllungsgrades den Füllvorgang selbsttätig unterbrechen und somit die Funktion einer Überfüllsicherung erfüllen.
Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Instandsetzung des Grenzwertgebers darf nur von Fachbetrieben nach WHG vorgenommen werden.
Die EN 13616 beschreibt als harmonisierte Norm die technischen Grundsätze. In Deutschland dürfen nur Überfüllsicherungen (Grenzwertgeber) der Bauart B1 verwendet werden.

Befüllen kleiner Tankanlage bis 1000 Liter

Einzelne oberirdische Tanks ohne festen Füllanschluss mit einem Rauminhalt von nicht mehr als 1.000 Litern zur Lagerung von Heizöl dürfen aus Straßentankfahrzeugen mit einem selbsttätig schließenden Zapfventil und Füllraten unter 200 l/min im freien Auslauf ohne angeschlossenem Grenzwertgeber befüllt werden.

Einbau von Grenzwertgebern für Heizöltanks

Der Grenzwertgeber besteht aus einem höhenverstellbaren Sondenrohr, an deren unterem Ende sich eine geschlitzte Fühler-Schutzhülse befindet. Der Grenzwertgeber wird mittels eines Einbaukörpers oder über eine Tankplatte senkrecht in den Tank eingebaut. Zum Anschluss der Verbindungsleitung von der Steuereinrichtung der Überfüllsicherung am Straßentankfahrzeug dient eine Anschlusseinrichtung, die im Allgemeinen aus formbeständigem Kunststoff hergestellt ist.
Nach erfolgter Installation ist eine Funktionskontrolle des Grenzwertgebers vorzunehmen. Der ordnungsgemäße Einbau ist zu bescheinigen und dem Betreiber der Ölanlage auszuhändigen.
Der Grenzwertgeber ist eine Sicherheitseinrichtung und bedarf somit einer regelmäßigen Kontrolle, die im Rahmen einer jährlich stattfindenden Wartung durchgeführt werden sollte.
Grenzwertgeber dürfen weder in Lüftungsleitungen noch in ungelochte Schutzrohre eingebaut sein, da sich hier bei der Befüllung ein Luftpolster bilden kann, was eine Berührung des Fühlers mit dem Heizöl verhindert. Ebenso darf der Fühler nicht mit dem aus dem Füllrohr spritzenden Heizöl in Kontakt geraten, was ein frühzeitiges Schließen des Abfüllventils am Straßentankfahrzeug verursachen würde. Ist das Füllrohr im unteren Drittel des Tanks angeordnet, kann eine vorzeitige Benetzung des Fühlers ausgeschlossen werden.
Bei mehreren Ölanlagen in unmittelbarer Nähe mit Füllrohrverschluss und Grenzwertgeber ist eine eindeutige Zuordnung des Füllrohrverschlusses zu den dementsprechenden Anschlusseinrichtungen des Grenzwertgebers sicherzustellen.
Es ist zu beachten, dass das Grenzwertgeber-Prüfgerät nur lediglich Kurzschlüsse oder Leitungsunterbrechungen feststellt.

Technisches Prinzip Grenzwertgeber Heizöltank und Dieseltank

Für die Funktion eines Grenzwertgebers wird das Prinzip eines temperaturabhängigen elektrischen PTC-Widerstandes – auch Kaltleiter oder Fühler genannt – genutzt. Mit dem Widerstand des Kaltleiters stellt sich ein Strom ein.
Der Grenzwertgeber wird mit der Steuereinrichtung der Überfüllsicherung am Straßentankfahrzeug beim Füllvorgang über eine Leitung mittels Steckvorrichtung verbunden und mit einer Spannung beaufschlagt. Dies bewirkt eine Aufheizung des Kaltleiters. Ein dieser Temperatur entsprechender Strom wird verstärkt und bewirkt die Öffnung des Absperrventils am Straßentankfahrzeug. Beim Erreichen der Füllhöhe im Tank taucht der Kaltleiter in das Heizöl ein und ändert durch Abkühlung sprungartig seinen elektrischen Widerstand. Diese Widerstandsänderung bewirkt eine Stromänderung im Grenzwertgeberstromkreis, die über die Steuereinrichtung der Überfüllsicherung am Straßentankfahrzeug die sofortige Beendigung des Füllvorganges durch Schließen des Absperrventils am Straßentankfahrzeug zur Folge hat.
Verpilzungen können GWG älterer Bauart mit einzelnen Öleintritts- bzw. Luftaustrittsbohrungen anstelle der heute üblichen durchgehenden Längsschlitze verschließen und die Bildung eines Luftpolsters beim Befüllvorgang bewirken, so dass der Fühler des GWG nicht mit dem Heizöl in Berührung kommen kann. Grenzwertgeber älterer Bauart sollten deshalb durch neue Grenzwertgeber ersetzt werden.

Einstellung Grenzwertgeber in Tanks

Für die richtige Einstellung des Grenzwertgebers ist das Einstellmaß X ausschlaggebend, das nach erfolgtem Einbau bzw. im eingebauten Zustand durch das Kontrollmaß Y überprüft werden kann.
Nach der Ermittlung des Einstellmaßes ist das Sondenrohr dauerhaft zu arretieren, damit keine nachträgliche Verstellung möglich ist.

Einbau Grenzwertgeber in Batterietanks Heizöl

Bei Batterietanks für Heizöl, die kommunizierend oder nichtkommunizierend miteinander verbunden sind, muss der Einbauort des Grenzwertgebers von einer benannten Prüfstelle festgelegt sein.

Bei Batterietanks aus Kunststoff oder GFK, die von oben befüllt werden, befindet sich der Grenzwertgeber in Füllrichtung gesehen, im Allgemeinen auf dem ersten Tank.

Für Batterietanks aus Stahl nach DIN 6620-1 im Bestand, die über eine gemeinsame Verbindungsrohrleitung nach DIN 6620-2 verfügen und von unten befüllt werden, ist der Grenzwertgeber in Füllrichtung gesehen auf dem letzten Tank einzubauen.
Für Batterietanks aus Stahl nach DIN 6620-1 im Bestand, die von unten mittig befüllt werden, ist der Grenzwertgeber in Füllrichtung gesehen auf dem letzten Tank, jedoch näher der senkrechten Füllleitung anzuordnen.

Wir beraten Sie grundsätzlich nur persönlich und würden uns über einen Kontakt mit Ihnen sehr freuen.

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