Gutachter und Sachverständige für die Prüfung von Biogasanlagen nach AwSV und WHG

Sachverständiger Prüfung Biogasanlage nach §2 Absatz 33 AwSV

Als erfahrene und kompetente Sachverständige und Gutachter nach §2 Abs. 33 AwSV für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes WHG und der Verordnung für Anlagen für wassergefährdende Stoffe AwSV.
Wir führen als Sachverständige die wiederkehrende Prüfung von Biogasanlagen nach AwSV durch.
Wir prüfen die Fermenter, Nachgärer, Reststofflager und Rohrleitungen ihrer Biogasanlage auf Dichtheit nach AwSV und WHG.AwSV Sachverständiger §2 Absatz 33 Gutachter Inbetriebnahme wiederkehrende Prüfung Stilllegung

Als Gutachter und Sachverständiger prüfen wir Biogasanlagen innerhalb und ausserhalb von Hochwassergebieten nach AwSV und WHG. Gerne stehen wir auch bei Inbetriebnahme, wiederkehrerenden Prüfung und Stilllegung von Behältern und Biogasanlagen in der gesamten Bundesrepublik beratend zur Seite.

Durch unsere langjährige Erfahrung als Schadengutachter und Sachverständige für Heizöltanks nach AwSV und WHG können wir Sie auch bei allen Arten von Schäden umfassend beraten, sowie schnelle und präzise Maßnahmen festlegen, die zur Schadensaufklärung und zur Schadensminimierung bei Austritt von Heizöl beitragen.

Wir sind auch Sachverständige und Gutachter für auch langjährige Sachverständige für Schäden an Rohren und Kunststoffen, so dass wir Sie auch im Bereich von Folien, Beschichtungen und Dichtungen umfassend beraten können.

Unsere besonders spezialisierte gutachterliche Beratungstätigkeit liegt im Bereich der Kunststofftanks. Hier können wir Aussagen zur Alterung und Standfestigkeit treffen, sowie Hinweise zur Restlebensdauer geben

Als Gutachter und Sachverständige bewerten und begutachten wir persönlich alle Schäden an Heizöltanks und Rohren sowohl technisch, wie auch von ihrer wirtschaftlichen Seite.

Über die gesamte Lebensdauer einer Biogasanlage muss darüber hinaus wiederkehrend überprüft werden, ob biogasgasführende Anlagenteile einschließlich der Anlagen- und Ausrüstungsteile und Rohrleitungsverbindungen technisch dicht sind. Hier wird in der Regel eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 durchgeführt.

Wir beraten Sie grundsätzlich nur persönlich und würden uns über einen Kontakt mit Ihnen sehr freuen.

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Gutachter Rohre Allgemeines Sachverständiger
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