Gutachter Prüfung Gülle Behälter AwSV, TrwS792 und WHG

Gutachter Silage Behälter und Jauche Behälter nach AwSV und WHG

Die AwSV leitet sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG, 2010) ab, das die EG-Nitratrichtlinie 91/676 in nationales Recht umsetzt. Die AwSV besagt, dass JGS-Anlagen so geplant, errichtet, beschaffen und betrieben werden müssen, dass keine wassergefährdenden Stoffe austreten können.AwSV Prüfung Sachverständiger Jauche Güllte Behälter

Zudem müssen Undichtigkeiten schnell und zuverlässig erkannt werden. Die praktische Umsetzung und die technischen Details werden in technischen Regelwerken beschrieben, konkret für JGS-Anlagen im „Technischen Regelwerk zu wassergefährdenden Stoffen” (TRws 792, DWA). Die TRwS 792 ist seit 2015 als sogenannter Gelbdruck vorhanden und wird spätestens Anfang 2018 als fertiger Weißdruck vorliegen (siehe Kasten). Für Biogasanlagen ist die TRwS 793 in Arbeit.

Die Anlagenverordnung gilt zunächst nur für Neuanlagen, wobei auch Bestimmungen für bestehende Anlagen enthalten sind. Alle Anlagen, die vor dem 1. 8. 2017 fertiggestellt werden, fallen noch unter die bisherigen länderspezifischen Regelungen.


JGS Anlagen - Güllebehälter - Jauchebehälter - Silage Behälter

Bei Festmist fällt darunter nicht nur die eigentliche Dunglege, sondern auch die Jauchebehälter und die Flächen, auf denen das Jauchefass oder der Miststreuer beladen werden. Unter dem Stichwort Gülle werden Güllegruben, Güllekanäle und Güllekeller zusammengefasst, aber auch der Platz, auf dem das Güllefass befüllt wird. Zu der Rubrik „Sickersaftbehälter” gehören nicht nur die Behälter für Gärsaft und verunreinigtes Niederschlagswasser, sondern auch das Silo selbst und die Rangier- bzw. Beladeflächen für die Futterentnahme (Futtermischwagen).

Die Anlagenverordnung AwSV gilt für neue ortsfeste Anlagen und damit zunächst nicht für örtlich veränderbare Anlagen wie Silagemieten oder Festmistzwischenlager am Feldrand. Mieten für Silage oder Mist fallen ebenfalls unter die Verordnung, wenn sie länger als sechs Monate betrieben werden. Sie werden dann zu sogenannten ortsfest genutzten Anlagen und müssen dann alle Regeln einhalten, die auch für ortsfeste Anlagen gelten. Mieten, die kürzer als sechs Monate genutzt werden, fallen nicht unter die Vorgaben der AwSV.
Flächen, auf denen Fahrzeuge mit Mist oder Gülle bzw. Jauche beladen werden, müssen befestigt sein und Flüssigkeiten (Jauche, Gülle, verunreinigtes Niederschlagswasser) müssen aufgefangen werden. Gleiches gilt für Flächen, auf denen mit Silage hantiert wird.


Prüfung Sachverständiger Jauche Gülle Silage Behälter in der AwSV

Die Anlage 7 fordert, dass JGS-Anlagen flüssigkeitsundurchlässig, standsicher und gegen mechanische, thermische und chemische Einflüsse widerstandsfähig sein müssen. Die Prüfung der Gülle, Jauche und Silage Behälter hat durch Sachvertständige vor Inbetriebnahme zu erfolgen.
Beim Errichten dürfen deshalb nur Bauprodukte, Bauarten oder Bausätze eingesetzt werden, die über eine bauordnungsrechtliche Prüfung (wasserrechtliche Anforderungen) und Zulassung verfügen. Konkret bedeutet das, dass alle eingesetzten Materialien wie Fugenmaterial, Rohre, Rinnen, Anstriche und Beschichtungen eine Zulassung für JGS-Anlagen benötigen.
Die Anforderungen an Beton sind in der DIN 11622 geregelt, für Asphalt enthält die TRwS 792 Hinweise zum Material und zum Einbau.
Da die technischen Anforderungen sehr komplex sind, gilt für die Errichtung und Instandsetzung von JGS-Anlagen eine Fachbetriebspflicht.
Davon ausgenommen sind nur Anlagen unterhalb der Bagatellgrenze. Diese Grenze liegt für Sickersaftbehälter bei 25m³, bei Lager für Festmist und Silage bei 1000m³ und für alle anderen JGS-Anlagen (z.B. Güllebehälter) bei 500m³.

Prüfung Sachverständiger Leckageerkennung Güllebehältern

Anlagen, bei denen der Übergang zwischen Bodenplatte und Wand nicht sichtbar ist (unterirdische Anlagen) und in denen Flüssigkeiten (z. B. Gülle, Jauche, Sickersaft etc.) eingestaut werden, benötigen, falls sie einwandig errichtet werden (Normalfall), eine Leckageerkennung nach AwSV. In der Regel werden derartige Behälter mit einer dicken Folie ummantelt und mit einem Kontrollrohr ausgestattet. Oft ist die Leckageerkennung durch Sachverständige AwSV eine Prüfung zu unterziehen.
Zum 01.08.2017 wurden die geltenden Landesverordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durch die AwSV ersetzt. Der Gesetzgeber legt u.a. mit der Anlage 7 AwSV für Lager- und Abfüllanlagen von JGS- und Biogasanlagen fest, dass in diesen Anlagen nur Bauprodukte und Bauarten verwendet werden dürfen, für die bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise unter Berücksichtigung wasserrechtlicher Anforderungen vorliegen. Es sollte deshalb ein DIBt-zugelassenes Leckerkennungssystem für JGS- und Biogas-Anlagen verwendet werden.

Prüfung Sachverständige Behälter Festmist und Siliergut

Lager für Festmist müssen so eingefasst werden, dass Niederschlagswasser nicht von außen hineinfließen kann (Aufkantung, Wände), und verunreinigtes Niederschlagswasser bzw. Jauche müssen aufgefangen werden.
Diese Anlagen benötigen seitliche Einfassungen, damit einerseits kein abfließendes Niederschlagswasser auf die Lagerfläche und andererseits keine wassergefährdenden Stoffe wie Jauche, Sickersäfte oder verunreinigtes Niederschlagswasser neben die Anlage gelangen können. Diese Stoffe müssen vollständig aufgefangen, gelagert und ordnungsgemäß verwertet (ausgebracht) werden. Die notwendige Lagerkapazität für Jauche und Gülle ist in der Düngeverordnung geregelt und umfasst eine Lagerdauer von mindestens sechs Monaten. Verunreinigtes Niederschlagswasser muss abweichend davon nur drei Monate gelagert werden. Daraus leitet sich die Dimensionierung des Sickersaftbehälters in der TRws 792 ab. Der Behälter muss 3% des Silagelagervolumens fassen (falls nicht alle Silos gleichzeitig befüllt werden, reichen 3% des Lagervolumens des größten Silos aus).

Als Gutachter und Sachverständige bewerten und begutachten wir persönlich alle Schäden an JGS Behältern und Rohren sowohl technisch, wie auch von ihrer wirtschaftlichen Seite.

Wir beraten Sie grundsätzlich nur persönlich und würden uns über einen Kontakt mit Ihnen sehr freuen.

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